Nach dem Übertritt aus der Jugendfeuerwehr oder auch nach dem Eintritt als sogenannter Quereinsteiger, beginnt die Ausbildung in der freiwilligen Feuerwehr mit der Absolvierung der Truppmannausbildung. Bis vor wenigen Jahren wurde diese Ausbildung auch als "Grundausbildung" bzw. "Grundausbildungs-Lehrgang" bezeichnet.
Die Truppmannausbildung gliedert sich im Landkreis Goslar in zwei Teile - Truppmannausbildung Teil 1 (TMT1) und Truppmann-Abschluß Teil 2 (TMT2).
Nach dem Übertritt aus der Jugendfeuerwehr oder auch nach dem Eintritt als sogenannter Quereinsteiger, beginnt die Ausbildung in der freiwilligen Feuerwehr mit der Absolvierung der Truppmannausbildung. Bis vor wenigen Jahren wurde diese Ausbildung auch als "Grundausbildung" bzw. "Grundausbildungs-Lehrgang" bezeichnet.
Die Truppmannausbildung gliedert sich im Landkreis Goslar in zwei Teile - Truppmannausbildung Teil 1 (TMT1) und Truppmann-Abschluß Teil 2 (TMT2).
Allgemeine Beschreibung
Die Truppmannausbildung Teil 1 ist ein 51-stündiger Lehrgang an der Feuerwehrtechnischen Zentrale. Diese findet an drei Wochenenden statt. Die Teilnehmerzahl im Truppmann-Lehrgang Teil 1 ist auf 40 beschränkt.
Die Ausbildung findet an drei Wochenenden statt. Die genaue Terminplanung ist in der folgenden Übersicht dargestellt.
Woche | Tag | Uhrzeit |
1 | Samstag | 08:00-17:30 Uhr |
2 | Freitag | 17:00-21:30 Uhr |
2 | Samstag | 08:00-17:30 Uhr |
2 | Sonntag | 08:00-12:30 Uhr |
3 | Freitag | 17:00-21:30 Uhr |
3 | Samstag | 08:00-17:30 Uhr |
3 | Sonntag | 08:00-12:30 Uhr |
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung im Lehrgang bezieht sich im Wesentlichen auf die Grundlagen der Bereiche: Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Rettung, Löscheinsatz (FwDv3), Technische Hilfeleistung, Verhalten bei Gefahr und Unfall-Verhütungs-Voschriften (UVV).
Prüfungsleistungen
Der Lehrgang schließt mit einer Abschlußprüfung ab. Diese besteht aus mündlicher, praktischer und schriftlicher Prüfung. Für die Benotung werden die Ergebnisse der mündlichen und praktischen Prüfung zusammengefasst. Sie bilden mit 50% das Ergebnis der praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung bildet die verbleibenden 50% der Gesamtnote. Die schriftliche Prüfung besteht aus dem Beantworten von 20 Fragen aus dem Fragenkatalog der Niedersächssichen Landesfeuerwehrschulen.
Zum Beispiel:
Praktische Beurteilung |
(Praktische Übung + Mündliche Prüfung) / 2 |
85% |
Praktische Übung | 90% | |
Mündliche Prüfung | 80% | |
Schriftliche Beurteilung |
Schriftliche Prüfung |
75% |
Schriftliche Prüfung | 75% | |
Gesamtbeurteilung | (Praktische Beurteilung + Schriftliche Beurteilung)/2 | 80% |
Somit hätte der Teilnehmer das Gesamtergebnis mit 11 Punkten und der Not "Gut" erreicht.